Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Foto- und Videodienstleistungen von Jasper Lorenz, Jasper Lorenz Fotografie, Eichenweg 10, 24223 Schwentinental
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem nachfolgend als „Dienstleister“ bezeichneten Fotografen/Videografen und seinen Kunden über fotografische und videografische Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Sportveranstaltungen, Portrait-Shootings und Hochzeitsreportagen, sowie die Lieferung von Bild- und Videomaterial (nachfolgend einheitlich „Aufnahmen“ genannt).
1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen (z.B. im Angebot oder Vertrag) gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen abweichen.
2 Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Dienstleisters schriftlich (z.B. per E-Mail) bestätigt oder der Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung bzw. Rechnung des Dienstleisters erhält.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3 Leistungen des Dienstleisters
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung (z.B. Art des Einsatzes – Sportveranstaltung, Portrait-Shooting, Hochzeit –, Dauer des Einsatzes, Ort, Anzahl bzw. Auswahl bearbeiteter Fotos, Länge von Highlight- oder Reportagefilmen, Art des Videoschnitts, Musiknutzung).
3.2 Bei Sportveranstaltungen und Hochzeiten arbeitet der Dienstleister überwiegend dokumentarisch/reportageartig und ist hinsichtlich Bild- und Videogestaltung (Perspektive, Kameraführung, Schnitt, Musikauswahl aus lizenzfreier oder ordnungsgemäß lizenzierter Musik, technische Mittel) frei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3 Bei Portrait-Shootings gibt der Dienstleister dem Kunden Anweisungen zu Posen, Location und Licht, behält sich jedoch künstlerische Freiheit in der Umsetzung vor.
3.4 Der Dienstleister schuldet keine bestimmte Anzahl an Fotoaufnahmen oder Minuten Rohvideomaterial, sondern eine dem vereinbarten Auftrag entsprechende angemessene Auswahl technisch und künstlerisch gelungener Aufnahmen.
3.5 Sofern Videoleistungen vereinbart sind, erstellt der Dienstleister je nach Auftrag z.B. sportliche Highlight-Clips, Hochzeits-Highlight-Filme, Social-Media-Clips oder längere Reportagen (z.B. Spiel-/Event- oder Tagesreportagen) in der vereinbarten Länge und im vereinbarten Format (z.B. Full-HD/4K, mp4).
4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages bei Buchung fällig. Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Veranstaltung / des Shootings oder nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
4.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie ggf. Mahngebühren geltend zu machen.
4.4 Reise- und Nebenkosten (z.B. Kilometergeld, Übernachtung, Parkgebühren, besondere Requisiten) werden separat gemäß Angebot oder gesonderter Vereinbarung in Rechnung gestellt.
5 Termine, Mitwirkungspflichten und Verzögerungen
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Termine einzuhalten und rechtzeitig am vereinbarten Aufnahmeort zu erscheinen bzw. für den Zugang zur Location zu sorgen.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen vorliegen (z.B. Seitens Veranstalter, Location, Kirche, Standesamt, Verein, Verband).
5.3 Der Kunde informiert – soweit erforderlich – Teilnehmer, Spieler, Gäste und sonstige Betroffene über die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen und holt erforderliche Einwilligungen ein, soweit diese nicht vom Dienstleister direkt eingeholt werden.
5.4 Verzögerungen oder Einschränkungen in der Durchführung, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. verspätetes Erscheinen, fehlende Genehmigungen, nicht zugängliche Bereiche), können zu Qualitätseinbußen oder geringerer Anzahl an Aufnahmen führen; hieraus resultiert kein Minderungsrecht des Kunden.
5.5 Der Dienstleister ist bemüht, besondere Wünsche des Kunden (z.B. bestimmte Motive, Personenkonstellationen, Spielszenen) zu berücksichtigen. Aufgrund des dynamischen Charakters von Sportevents und Hochzeiten kann deren Umsetzung jedoch nicht garantiert werden.
6 Stornierung und Rücktritt
6.1 Der Kunde kann den Auftrag jederzeit stornieren. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Stornogebühren bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung:
– bis 30 Tage vor dem Termin: Einbehalt der Anzahlung möglich,
– 29 bis 14 Tage vor dem Termin: 50%,
– 13 bis 3 Tage vor dem Termin: 75%
– ab 2 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100%.
6.2 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.3 Der Dienstleister kann aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. Der Dienstleister bemüht sich, einen geeigneten Ersatzdienstleister zu vermitteln, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
7 Lieferung und Bearbeitung von Fotos und Videos
7.1 Der Dienstleister liefert die vereinbarten Aufnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Orientierungswerte, sofern nicht anders vereinbart:
– Sportveranstaltungen: in der Regel innerhalb von ca. 3–14 Tagen,
– Portrait-Shootings: in der Regel innerhalb von ca. 1–3 Wochen,
– Hochzeiten: in der Regel innerhalb von ca. 2–8 Wochen.
7.2 Der Kunde erhält die Aufnahmen in bearbeiteter Form im vereinbarten Dateiformat (z.B. JPG, mp4) über eine Online-Galerie, Download-Link oder Datenträger.
7.3 Die Auswahl der zu bearbeitenden Fotos und der in finale Filme einfließenden Szenen (z.B. Höhepunkte eines Spiels, Schlüsselmomente einer Hochzeit, beste Portraits) erfolgt durch den Dienstleister.
7.4 Eine Herausgabe von unbearbeiteten Rohdaten (z.B. RAW-Fotos, ungeschnittenes Videomaterial) erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
7.5 Geringfügige Farb-, Helligkeits-, Ton- oder Kontrastabweichungen sowie technische Unterschiede zwischen verschiedenen Ausgabemedien (Monitor, Beamer, Druck, Lautsprecher, Social-Media-Kompression) stellen keinen Mangel dar.
7.6 Bei Highlight- und Reportagefilmen sind kleinere Abweichungen von der vereinbarten Filmlänge (z.B. ±10%) sowie im Schnittstil zulässig und stellen keinen Mangel dar.
8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Der Dienstleister ist Urheber aller im Rahmen des Auftrags erstellten Fotos und Videos im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
8.2 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Aufnahmen im vertraglich vereinbarten Umfang.
8.3 Private Kunden (insbesondere bei Portrait- und Hochzeitsaufträgen) dürfen die Aufnahmen für private Zwecke nutzen, insbesondere:
– private Nutzung in sozialen Netzwerken (ohne werbliche Nutzung),
– Anfertigung von Abzügen, Fotobüchern und Diashows,
– Weitergabe im Familien- und Freundeskreis.
8.4 Bei Sportveranstaltungen ist vorab zu klären, ob der Auftraggeber als Privatperson, Verein, Verband, Agentur oder Unternehmen handelt.
– Vereine, Verbände oder Unternehmen erhalten – sofern vereinbart – ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Website, Social Media, Vereinszeitschriften, interne Präsentationen).
– Eine darüber hinausgehende werbliche oder kommerzielle Nutzung (z.B. Sponsoring-Werbung, Produktwerbung, Verkauf von Bildrechten an Dritte, Nutzung durch Partner/Sponsoren) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.
8.5 Veränderungen der Aufnahmen (z.B. starke Filter, umfangreiche Nachbearbeitungen, nachträglicher Videoschnitt mit fremder Musik, Einbau in Werbespots) sind bei Veröffentlichungen nur mit Zustimmung des Dienstleisters zulässig. Übliche Anpassungen wie leichte Zuschnitte oder dezente Farbkorrekturen sind zulässig, sofern der Charakter des Werkes nicht verfälscht wird.
8.6 Bei Veröffentlichungen der Aufnahmen ist – sofern vereinbart – ein Urhebervermerk in üblicher Form anzubringen (z.B. „Foto/Video: Jasper Lorenz“). Bei Instagram ist @japhotography_de schriftlich zu verlinken.
9 Veröffentlichungsrechte / Eigenwerbung
9.1 Der Dienstleister ist berechtigt, die im Rahmen von Sportveranstaltungen, Portrait-Shootings und Hochzeiten entstandenen Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen (z.B. Website, Social Media, Portfolio, Showreel, Präsentationen bei Vereinen oder auf Messen), soweit dem keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen und der Kunde dem nicht widersprochen hat.
9.2 Bei Hochzeiten und Portraits wird der Dienstleister besondere Rücksicht auf die Privatsphäre des Kunden nehmen. Auf Wunsch kann vereinbart werden, dass nur anonymisierte Auszüge (z.B. Detailaufnahmen) oder gar keine Aufnahmen veröffentlicht werden.
9.3 Bei Sportveranstaltungen kann der Dienstleister typische Spielszenen, Jubelszenen, Teamfotos und Atmosphärenbilder in sein Portfolio aufnehmen, soweit dies mit den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen vereinbar ist.
9.4 Ein Widerspruch gegen die Nutzung einzelner oder aller Aufnahmen zu Werbezwecken kann bei Auftragserteilung oder jederzeit für die Zukunft schriftlich erklärt werden. Bereits erfolgte Veröffentlichungen bleiben hiervon unberührt.
10 Besondere Hinweise für Sportveranstaltungen
10.1 Der Kunde stellt sicher, dass für die fotografische und videografische Begleitung der Sportveranstaltung alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen (z.B. Veranstalter, Hallen-/Stadionbetreiber, Verein, Verband).
10.2 Der Kunde informiert – soweit erforderlich – Teilnehmer, Spieler und Zuschauer über die Anfertigung von Aufnahmen und holt erforderliche Einwilligungen ein, soweit dies nicht ausdrücklich dem Dienstleister übertragen wird.
10.3 Aufgrund des spontanen, dynamischen Charakters von Sportevents kann nicht garantiert werden, dass bestimmte Personen, Spielszenen oder Ergebnisse in einer bestimmten Art und Weise festgehalten werden.
10.4 Der Dienstleister ist berechtigt, den Aufnahmeort im Rahmen der Veranstaltungsregeln frei zu wählen (z.B. Spielfeldrand, Zuschauerbereich, Akkreditierungszonen), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11 Haftung
11.1 Der Dienstleister haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
11.2 Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung ausgeschlossen.
11.3 Für Schäden oder Verluste von durch den Kunden eingebrachten Gegenständen wird nicht gehaftet, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Dienstleister verursacht.
11.4 Im Falle des vollständigen Verlusts oder der vollständigen Unbrauchbarkeit von Aufnahmen aus Gründen, die der Dienstleister zu vertreten hat (z.B. Defekt nicht ausreichend gesicherter Speichermedien), ist die Haftung des Dienstleisters auf den vereinbarten Auftragswert beschränkt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz ideeller Schäden (z.B. entgangene Erinnerungen), sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
11.5 Für technische Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Dienstleisters liegen (z.B. Plattformprobleme beim Upload, Störungen bei Social-Media-Plattformen, Streamingdiensten oder Druckdienstleistern), wird keine Haftung übernommen.
12 Datenschutz
12.1 Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung sowie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, BDSG).
12.2 Einzelheiten zur Art, zum Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Dienstleisters.
12.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Dienstleister seine Kontaktdaten zur Kommunikation im Zusammenhang mit dem Auftrag (z.B. Terminabsprachen, Lieferung von Dateien, Rechnungsstellung) verwendet.
13 Gewährleistung
13.1 Der Kunde hat die gelieferten Aufnahmen nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu rügen.
13.2 Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Dienstleister zunächst das Recht zur Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen.
13.3 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
14 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
14.1 Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. E-Mail, Telefon, Online-Buchung) geschlossen, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine Ausnahme greift.
14.2 Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn der Dienstleister die vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Dienstleister vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt und ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
14.3 Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Dienstleister der Sitz des Dienstleisters.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.